Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Hamburg umgezogen sind, müssen Sie sich in Hamburg anmelden. Dies gilt sowohl für Ihre Haupt- als auch für eine Nebenwohnung.
Melden Sie sich bei der zuständigen Stelle an, wenn Sie planen sich länger als 6 Monate in Hamburg aufzuhalten.
Teilen Sie mit, wenn Sie eine weitere Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung nutzen.
Bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnortes müssen Sie sich nicht abmelden.
Ihre Adresse wird im Melderegister eingetragen. Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden Ihre amtlichen Ausweisdokumente geändert.
Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Melden Sie Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen an.
Voraussetzungen
Online-Service: An- und Ummeldung
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto (beispielsweise ServiceKonto Plus oder BundID) .
Außerdem benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inkl. PIN oder eine eID-Karte
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- die AusweisApp für Ihren Computer oder Ihr Smartphone
- die Wohnungsgeberbestätigung, falls die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist
Dieses Angebot können Sie nutzen, wenn Sie zu einem der folgenden Personenkreise gehören:
- Sie sind volljährig und alleinstehend, zum Beispiel ledig, geschieden, verwitwet oder Ihre Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft wurde aufgehoben
- Ihre minderjährigen Kinder sind mit eingeschlossen
- Sie sind volljährig und verheiratet
- Ihre minderjährigen Kinder sind mit eingeschlossen
- Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Ihre minderjährigen Kinder sind mit eingeschlossen
Bei der Wohnung handelt es sich um Ihre neue Hauptwohnung oder Ihre neue alleinige Wohnung.
Wenn Sie eine oder mehrere Nebenwohnungen haben, bleibt deren Status unverändert.
Hinweise
Online-Service: An- und Ummeldung
Wenn Sie eine Nebenwohnung anmelden oder den Wohnungsstatus (als Haupt- oder Nebenwohnung) ändern möchten, wenden Sie sich an Ihre Meldebehörde.
Über den Online-Dienst können Sie keine Auskunftssperre beantragen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Meldebehörde.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Handlungsgrundlagen
Online-Service: An- und Ummeldung
Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Rechtsbehelfe
Online-Service: An- und Ummeldung
Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Weiterführende Links
- Elektronische Wohnsitzanmeldung
- Formular: Anmeldung bei der Meldebehörde - barrierefrei, PDF, 786 KB, 3 Seiten
- Formular: Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen ab 01.11.2015 - barrierefrei, PDF, 235 KB
- Formular: Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung ab 01.11.2015 - barrierefrei, PDF, 259 KB
- Formular: Wohnungsgeberbestätigung - barrierefrei, PDF, 235 KB, 1 Seite
- Hundeanmeldung Online
- Hundehaltung, Anmeldung
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
- LBV Online-Dienste
- LBV-Terminbuchungen
- Parkplatzabsperrung für Umzug
- Standorte und Öffnungszeiten des Hamburg Service vor Ort
Fristen
Melden Sie Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen an.
Bearbeitungsdauer
Die Meldebehörde benötigt in der Regel bis zu 3 Werktage, um Ihre Daten zu prüfen.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Hamburg umgezogen sind, müssen Sie sich in Hamburg anmelden. Dies gilt sowohl für Ihre Haupt- als auch für eine Nebenwohnung.
Melden Sie sich bei der zuständigen Stelle an, wenn Sie planen sich länger als 6 Monate in Hamburg aufzuhalten.
Teilen Sie mit, wenn Sie eine weitere Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung nutzen.
Bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnortes müssen Sie sich nicht abmelden.
Ihre Adresse wird im Melderegister eingetragen. Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden Ihre amtlichen Ausweisdokumente geändert.
Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung.
- Ihr gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Passersatz)
- sowie gegebenenfalls zusätzlich
- Ihre eID-Karte oder
- Ihren (elektronischen) Aufenthaltstitel
- Wohnungsgeberbestätigung mit folgenden Angaben (die Vorlage des Mietvertrages kann die Wohnungsgeberbestätigung nicht ersetzen):
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung sowie
- Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen
- Bei Einzug in Wohneigentum zusätzlich Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- Ihre Personenstandsurkunden im Original für den Nachweis des Familienstandes und ggf. die Namensführung (zum Beispiel Geburtsurkunde/Geburtenregister, Eheurkunde, Namenserklärung). Im Falle einer Scheidung ist das rechtskräftige Scheidungsurteil ebenfalls mitzubringen.
- gegebenenfalls Ausweisdokumente im Original und schriftliche Vollmachten der nicht anwesenden Personen, deren Umzug Sie melden
Voraussetzungen
- Sie sind aus einem anderen Bundesland nach Hamburg in eine alleinige, eine Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung gezogen und wohnen dort bereits.
- Sie halten sich für mehr als 6 Monate in Hamburg auf.
Hinweise
Klären Sie vorab telefonisch mit der zuständigen Stelle, wenn Sie minderjährige Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne beide Sorgeberechtigten ummelden möchten.
Wenn Sie Ihr minderjähriges Kind, das bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, in Ihre neue Hauptwohnung ohne das andere Elternteil ummelden möchten, benötigen Sie das Einverständnis des anderen Elternteils, eine schriftliche Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Gleiches gilt, wenn Sie die alleinige oder Hauptwohnung Ihres minderjährigen Kindes von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils ummelden möchten.
Ab Vollendung des 16. Lebensjahr können sich Minderjährige ohne Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten ummelden.
Ehepaare können die Ummeldung des Partners in eine gemeinsame Wohnung auch ohne Vollmacht, nur unter Vorlage des Personalausweises, vornehmen.
Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Person
Es fallen Gebühren in Höhe von 16,00 EUR pro Person oder Familienverband mit den selben Umzugsdaten an.
Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, ist dies für Sie kostenfrei.
Handlungsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html - Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten (MeldeGebO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-MeldeGebOHA2015rahmen/format/xsl?oi=w4n72Uy5qY&sourceP=%7B%22source%22%3A%22TOC%22%7D&docAcc=true
Rechtsbehelfe
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Weiterführende Links
- Elektronische Wohnsitzanmeldung
- Formular: Anmeldung bei der Meldebehörde - barrierefrei, PDF, 786 KB, 3 Seiten
- Formular: Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen ab 01.11.2015 - barrierefrei, PDF, 235 KB
- Formular: Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung ab 01.11.2015 - barrierefrei, PDF, 259 KB
- Formular: Wohnungsgeberbestätigung - barrierefrei, PDF, 235 KB, 1 Seite
- Hundeanmeldung Online
- Hundehaltung, Anmeldung
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
- LBV Online-Dienste
- LBV-Terminbuchungen
- Parkplatzabsperrung für Umzug
- Standorte und Öffnungszeiten des Hamburg Service vor Ort
Fristen
Melden Sie sich spätestens 2 Wochen nach Ihrem Umzug an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung vor Ort dauert in der Regel 10 bis 12 Minuten.
