- Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie abmelden.
- Bei unverheirateten Lebenspartner:innen oder Wohngemeinschaften muss für jede Person ein eigenes Abmeldeformular ausgefüllt und zu unterschrieben werden.
- Erfolgt die Abmeldung nur durch ein Haushaltsmitglied beziehungsweise eine andere dritte Person, muss diese Person schriftlich bevollmächtigt sein.
Sie können sich online, persönlich oder schriftlich abmelden.
Online
Sie können sich alleine oder mit Ihrer Familie online abmelden. Ausgenommen sind volljährige Kinder, die sich selber abmelden müssen.
- Sie rufen den Online-Service auf. Den Link finden Sie unter "Formulare" – „Wohnsitzabmeldung“.
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Nachdem die Meldebehörde alle Angaben überprüft hat, erhalten Sie nach 2 bis 3 Arbeitstagen eine Mail.
Persönlich
- Füllen Sie das Abmeldeformular aus. Dieses finden Sie unter „Formulare“ – „Abmeldung bei einer Meldebehörde“.
- Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehördeoder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
- Bitte vereinbaren Sie einen Termin
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Abmeldung Ihres Wohnsitzes.
Schriftlich
- Füllen Sie das Abmeldeformular aus. Dieses finden Sie unter „Formulare“ –„Abmeldung bei einer Meldebehörde“.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Identitätsnachweise sind in Kopie beizufügen
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung an Ihren neuen Wohnsitz, wenn eine vollständige ausländische Adresse angegeben wurde.
- Die Unterlagen können per E-Mail und per Post eingereicht werden.