Sie müssen sich abmelden,
- wenn Sie ins Ausland umziehen oder
- wenn Sie eine Wohnung in Deutschland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne dass Sie eine neue Wohnung beziehen.
Sie müssen sich nicht abmelden, wenn:
- Sie innerhalb Deutschlands umziehen.
Es genügt, wenn Sie sich in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt der früheren Gemeinde den Umzug mit. - Sie die bisherige Hauptwohnung aufgeben.
Dadurch wird die Nebenwohnung zur Hauptwohnung.
- In diesem Fall müssen Sie der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Diese benachrichtigt dann die Meldebehörde der bisherigen Hauptwohnung und gegebenenfalls auch die der Nebenwohnungen.
