Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Zur Ummeldung Ihres Wohnsitzes (Umzug innerhalb von Koblenz) sollten Sie persönlich bei uns vorsprechen. Sie benötigen dann kein Anmeldeformular, da wir das Ausfüllen des Formulars für Sie erledigen.
Die Anmeldung ist auch online möglich. Sie erhalten dann eine elektronische Meldebestätigung. Der Adressaufkleber für den Personalausweis wird Ihnen von der Bundesdruckerei per Post zugesendet. Es ist kein Besuch im Amt nötig.
In Ausnahmefällen können Sie ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular durch eine bevollmächtige Person an uns überbringen lassen oder uns schriftlich per Post (E-Mail reicht nicht aus) zukommen lassen.
Kfz-Umschreibung:
Haben Sie ein Kraftfahrzeug auf Ihren Namen zugelassen, so informieren Sie sich bitte auf den Seiten unserer Zulassungsstelle über die entsprechenden Modalitäten.
Wenn Sie innerhalb von Koblenz umziehen können wir die Adresse im KFZ-Schein ändern. Sie sparen sich den Weg zur Zulassungsstelle (hierbei fällt eine Gebühr i.H.v. 11,40 Euro an)!
Wichtiger Hinweis!
Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen anfordern, da die genannten Informationen nur die Regelfälle einer Anmeldung abdecken können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
