Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Sie haben folgende Möglichkeiten, um die Ummeldung vorzunehmen:
Vorgehensweise über das Serviceportal
Die Ummeldung erfolgt über das Online-Formular im Serviceportal. Den Link finden Sie unter „Formulare und Links“. Sie benötigen hierfür eine BundID. Die Authentifizierung erfolgt hier mit Ihrem neuen Personalausweis (e-ID / "Anmelden über die Online-Ausweisfunktion"). Nach erfolgreicher Ummeldung muss der Personalausweis vor Ort geändert werden. Dazu sprechen Sie im Dienstleistungszentrum oder in einer der Außenstellen vor. Hierzu benötigen Sie keinen gesonderten Termin. Die Ummeldebestätigung wird Ihnen postalisch an Ihre neue Adresse zugesandt.
Vorgehensweise per Mail oder Post
Füllen Sie die Formulare vollständig aus, drucken und unterschrieben diese und senden sie anschließend
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ummeldeformular,
- die vom Vermieter unterzeichnete Wohnungsgeberbestätigung,
- sowie die Kopie(n) der Ausweise/Nationalpässe,
per E-Mail an:
buergeramt@bonn.de
Per Post an:
Bundesstadt Bonn
Amt 33-41
Bürgeramt - Backoffice
53103 Bonn
Das Formular finden Sie unter „Formulare und Links“. Bitte geben Sie für einen eventuellen Rückruf Ihre Telefonnummer an.
Nach erfolgreicher Ummeldung muss der Personalausweis vor Ort geändert werden. Dazu sprechen Sie im Dienstleistungszentrum oder in einer der Außenstellen vor. Hierzu benötigen Sie keinen gesonderten Termin. Die Ummeldebestätigung wird Ihnen postalisch an Ihre neue Adresse gesandt.
Vorgehensweise bei persönlicher Vorsprache
Bitte bringen Sie alle benötigten Dokumente bei der Vorsprache mit. Es ist zwingend ein Termin erforderlich. Diesen können Sie mit dem Terminreservierungsformular unter „Formulare und Links“ vereinbaren.
Es ist zu beachten, dass bei einer Beantragung per Post, per E-Mail oder online eine Abholung der Ummeldebestätigung nicht möglich ist. Diese wird direkt postalisch an die neue Adresse versandt. Im Zuge einer Ummeldung über das Serviceweb besteht die Möglichkeit Ihnen die Ummeldebestätigung per Mail zukommen zu lassen. Bei der persönlichen Vorsprache erhalten Sie die Ummeldebestätigung sofort.
Hinweise zur persönlichen Vorsprache:
Ist der nächste angebotene Termin für Sie zu spät?
Wir schalten - je nach tagesaktueller Personalkapazität - montags bis freitags ab 7:15 Uhr und zum Teil nachmittags immer wieder neue Termine frei.
Stornierte Termine werden automatisch wieder zur Verfügung gestellt. Bitte sehen Sie zwischendurch erneut nach, ob ein früherer Termin für Sie verfügbar ist.
Notfälle beziehungsweise besonders dringende Anliegen
Bitte beachten Sie, dass auch Notfall-Anliegen eine vorhergehende Terminvereinbarung erfordern. Hierzu erreichen Sie uns telefonisch (siehe Kontakt) oder wenden Sie sich per E-Mail (siehe Kontakt) mit einer Schilderung Ihres Notfalls direkt an den betroffenen Fachbereich.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung, ob es sich um einen Notfall handelt, obliegt dem Dienstleistungszentrum vor Ort.
Bei allen Notfallanliegen bitte - soweit möglich - einen Nachweis der Dringlichkeit mitbringen.
Haben Sie, trotz aller Bemühungen, keinen tagesaktuellen Termin erhalten, können Sie persönlich im Dienstleistungszentrum vorsprechen.
Bitte planen Sie dabei längere Wartezeiten ein. Unter Umständen kann es sein, dass Sie - je nach Verfügbarkeit - erst einen Termin für einen Folgetag erhalten können und erneut anreisen müssen.
Bevollmächtigung einer anderen Person
Für den Fall, dass Sie Ihre Ummeldung nicht online oder persönlich vornehmen können, besteht die Möglichkeit eine andere Person zubevollmächtigen. Geben Sie dieser bitte eine formlose, unterschriebene Vollmacht, ein ausgefülltes Anmeldeformular, die Wohnungsgeber*innenbestätigung und Ihren original Personalausweis oder Reisepass, zu dem gebuchten Termin mit.