Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.
Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.
Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.
Gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde umzumelden.
Bei minderjährigen Kindern müssen beide sorgeberechtigten Elternteile die Ummeldung unterschreiben bzw. es ist eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht vorzulegen.
Der Einzug ist durch den Wohnungsgebenden schriftlich zu bestätigen.
Gebühren: Die Ummeldung ist gebührenfrei.
