Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.
Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.
Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.
Wer in eine neue Wohnung gezogen ist, muss sich so schnell wie möglich anmelden. Dies gilt auch für Ummeldungen innerhalb von Krefeld. Nach einem Umzug hat eine Anmeldung laut Bundesmeldegesetz innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Nutzen Sie jetzt die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
Hier finden sie alle wichtigen Informationen über den Service.
Sie benötigen:
- die eID-Funktion Ihres Ausweisdokuments (Personalausweis oder eID-Karte für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger) und Ihren 6-stelligen PIN,
- das kostenfreie BundID-Konto, welches Sie aber auch im Zuge der Nutzung des Online-Dienstes einrichten können,
- die AusweisApp für Ihr Smartphone oder Ihren Computer und
- die Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist.
Hier gelangen Sie zur elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung einer Nebenwohnung bzw. der Wechsel von Haupt- und Nebenwohnungen ist über den Online-Dienst noch nicht möglich. Dies ist weiterhin nur persönlich oder in Vollmacht möglich.
Wichtiger Hinweis zur Aktualisierung des Ausweis-Chips:
Als letzter Schritt der Anmeldung muss der Chip auf Ihrem Ausweis aktualisiert werden, damit auch hier die neue Adresse hinterlegt ist. Erst danach werden auch die neuen Adressaufkleber für Ihren Ausweis durch die Bundesdruckerei versandt.
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie den Vorgang einmal begonnen haben, dieser innerhalb von zehn Minuten abgeschlossen werden muss. Danach ist dies aus Sicherheitsgründen nicht mehr online möglich und Sie müssen persönlich im Bürgerservice der Stadt Krefeld vorsprechen.
