Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Meldebescheinigung mit Übersetzungshilfe
Die EU-Apostillenverordnung sieht die Einführung von Übersetzungshilfen für einsprachige Meldebescheinigungen aus der EU vor. Diese Übersetzungshilfen können direkt im Zusammenhang mit der Anforderung der Meldebescheinigung beantragt werden. Bitte geben Sie an, in welcher der zur Verfügung stehenden Sprachen die Übersetzungshilfe ausgestellt werden soll. Die Übersetzungshilfe kann ausschließlich in den Sprachen der EU-Mitgliedsstaaten sowie auf Englisch ausgestellt werden. Zusätzliche Gebühren für die Ausstellung der Übersetzungshilfe fallen keine an.
