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Auskunftssperren auf Grund schutzwürdiger Interessen gemäß § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)

Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte droht, können Sie eine Sperrung Ihrer Daten im Melderegister beantragen (Auskunftssperre). Wenden Sie sich in einem solchen Fall mit Ihrem Ausweis an die Meldebehörde.

Bremen, Stadt

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Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

Jetzt die 115 anrufen

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.