Sie möchten verhindern, dass die Meldebehörde Ihre Daten an Parteien oder Adressbuchverlage oder Ihr Alters- oder Ehejubiläum übermittelt? Sie können dagegen Widerspruch einlegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen.