Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) ist zuständig für
- Rechtsanwälte und Steuerberater in Bayern
- Patentanwälte mit Kanzleisitz in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen.
Die BRAStV ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.
Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.
Die Mitglieder der BRAStV erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.
Die Pflichtmitgliedschaft besteht während des gesamten Zeitraums der Mitgliedschaft in der Berufskammer (bei Patentanwälten während der Dauer des Bestehens des Kanzleisitzes im Zuständigkeitsbereich).
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Erhebungsbogen Daten übermittelt werden.
In sehr eingeschränktem Umfang besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk.
