Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf im Bergbau nicht mehr ausüben können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Rente für Bergleute.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
14.10.2022