Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit haben, wirkt die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit allen geeigneten Mitteln darauf hin, Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Auch Kinder und Jugendliche können im Versicherungsfall Leistungen bekommen.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
06.01.2023