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Genehmigung der Einfuhr von tierischen Nebenprodukten zu Forschungswecken aus einem Drittland beantragen

Wenn Sie tierische Nebenprodukte zu Forschungszwecken aus einem Drittland einführen möchten, benötigen Sie eine vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde.

Saarland

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Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. Sie können die Region ändern. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.

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Kontakt

Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.

Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

Jetzt die 115 anrufen

Sie erreichen die 115 zum Ortstarif.