Meldepflichtige Schlachtbetriebe müssen ihre Preise für Schlachtmengen in den jeweiligen Kategorien und Handelsklassen melden. Die Meldung erfolgt nach vorgeschriebenem Muster jeweils wöchentlich.
Meldepflichtige Schlachtbetriebe müssen ihre Preise für Schlachtmengen in den jeweiligen Kategorien und Handelsklassen melden. Die Meldung erfolgt nach vorgeschriebenem Muster jeweils wöchentlich.