Wenn Sie eine Besamungsstation und/oder eine Embryo-Entnahmeeinheit betreiben möchten, die am innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen soll (EU-Zulassung), benötigen Sie dafür vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung.
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
10.12.2020