Wenn Sie eine Besamungsstation und/oder eine Embryo-Entnahmeeinheit betreiben möchten, die am innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen soll (EU-Zulassung), benötigen Sie dafür vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung.

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Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
10.12.2020