Die Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuches können Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) beantragen. In bestimmten Fällen reicht es aus, das Versuchsvorhaben dem LAVG anzuzeigen.
Die Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuches können Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) beantragen. In bestimmten Fällen reicht es aus, das Versuchsvorhaben dem LAVG anzuzeigen.