Die Genehmigung zur Durchführung eines Tierversuches können Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) beantragen. In bestimmten Fällen reicht es aus, das Versuchsvorhaben dem LAVG anzuzeigen.  

Verantwortlich für den Inhalt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
09.03.2020