Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen umgehend anmelden.
Die Anmeldung beinhaltet auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet. Sie müssen Ihren Hund nicht zusätzlich zur Hundesteuer anmelden.
Ihre übermittelten Daten werden im Hunderegister gespeichert.
Für gefährliche Hunde benötigen Sie zusätzlich eine Erlaubnis.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
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Hamburg
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Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
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