Wenn Sie in Berlin dauerhaft einen Hund halten, müssen Sie diesen im zentralen Register (Hunderegister) registrieren. Das Hunderegister dient unter anderem der Identifizierung von Hunden oder der Ermittlung der letzten Halterin oder des letzten Halters bei herrenlosen Hunden.
Hinweis: Seit dem 01.01.2024 gilt die An- und Abmeldung eines Hundes beim zentralen Register gleichzeitig als steuerliche An- und Abmeldung beim Finanzamt. Damit entfällt für Sie die zusätzliche An- und Abmeldung Ihres Hundes bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt.
Anmeldung, Abmeldung, Änderungsmitteilung
Im Hunderegister müssen Sie:
- Ihren Hund mit Beginn der Haltung anmelden,
- Ihren Hund wegen Tod des Hundes, Verlust des Hundes oder Aufgabe der Hundehaltung abmelden
- oder eine Änderungsmitteilung machen, zum Beispiel falls Sie umziehen.
Wenn Sie die Registrierung online vornehmen wollen:
1. Legen Sie sich ein Halterkonto an und tragen Ihren Hund / Ihre Hunde im zentralen Register ein oder aus.
2. Zahlen Sie die Gebühren online oder nachträglich.
3. Sie erhalten einen Kostenbescheid über die Höhe der Gebühren zugesandt. Dieser dient Ihnen als Nachweis für die Eintragung eines Hundes. Die Abmeldung eines Hundes sowie Änderungsmitteilungen sind gebührenfrei.
Wenn Sie die Registrierung schriftlich oder telefonisch vornehmen wollen:
1. Füllen Sie das Formular aus und schicken es an das beliehene Unternehmen GovConnect GmbH oder Sie rufen die GovConnect GmbH an.
2. Nach Anmeldung bekommen Sie einen Kostenbescheid über die Höhe der Gebühren zugesandt. Dieser dient Ihnen als Nachweis für die Eintragung eines Hundes. Die Abmeldung eines Hundes sowie Änderungsmitteilungen sind gebührenfrei.
Die Nichtanmeldung eines Hundes in Berlin sowie der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht bei Änderungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
