In Hamburg müssen Sie Ihren Hund grundsätzlich anleinen.
Sie können eine Befreiung von der Leinenpflicht beantragen, wenn Sie mit dem Hund bei einem anerkannten Sachverständigen die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung abgelegt haben oder eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben.
Ausnahmen für alte und kranke Hunde sind möglich, sofern Sie ein entsprechendes Attest vorlegen können, in dem eine tierärztliche Einschätzung zum Verhalten Ihres Hundes aufgeführt ist, vorgelegen können. Bitte beachten Sie, dass das eingereichte Attest durch den amtstierärztlichen Dienst auf Plausibilität geprüft wird.
Gefährliche Hunde nach dem Hundegesetz können nicht von der Anleinpflicht befreit werden.
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Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
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Hamburg
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Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
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