Den Internationalen Führerschein (IFS) benötigen Reisende in den Ländern außerhalb der Europäischen Union- Davon ausgenommen sind Island, Liechtenstein und Norwegen.
Der IFS ist ein Zusatzdokument in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und dient als Übersetzung. Er dient den Kontrollbehörden und Mietwagenfirmen als Erleichterung und ist kein eigenständiger Nachweis der Fahrberechtigung.
Bei den Dokumenten gibt es zwei zu unterscheidende Modelle:
- Modell 1:
- Internationaler Führerschein nach dem Wiener-Abkommen von 1968: Dieses Modell ist 3 Jahre gültig und wird in den allermeisten Nationen anerkannt.
- Die Beantragung ist im BSC-Mitte, BSC-Nord und in der Führerscheinstelle in der Stresemannstraße möglich.
- Modell 2:
- Internationaler Führerschein nach dem Wiener-Abkommen von 1926: Dieses Modell ist 1 Jahr gültig.
- Zuletzt wurde dieses im Libanon, Irak, Ägypten, Indien und Syrien benötigt.
- Dieser kann ausschließlich in der Fahrerlaubnisbehörde Stresemannstraße 48, 28207 Bremen beantragt werden.
Es empfiehlt sich, aufgrund stetiger gesetzlicher Änderungen innerhalb der Staaten, von den Betroffenen bei dem zu bereisenden Staat anzufragen, welches Modell dort benötigt wird.
Die Möglichkeit, beide Varianten zeitgleich ausgestellt zu bekommen, besteht ebenfalls. Diese Kombination kann dann nur in der Führerscheinstelle in der Stresemannstraße durchgeführt werden.
