Wenn sich Ihr Name verändert hat, sollte auch Ihr Führerschein angepasst werden. Gibt es Änderungsbedarf bei den Auflagen, zum Beispiel weil Sie Sehhilfe nicht mehr benötigen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Bei Änderungen im Führerschein wird immer ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt.
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- der aktuelle Führerschein
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung mit dem neuen Namen,
- 1 biometrisches Passfoto 35 X 45 mm - nicht älter als 1 Jahr
- Karteikartenabschrift - nur erforderlich, wenn noch kein EU Kartenführerschein ausgestellt wurde und der letzte Führerschein nicht in Hamburg erstellt wurde (siehe auch Link)
- Internationaler Führerschein, sofern vorhanden.
- Terminbestätigung
Zusätzlich bei Namensänderung:
- die Heiratsurkunde beziehungsweise die Namensänderungsurkunde
Zusätzlich bei Änderung der Führerschein-Auflagen:
- Unterlagen, die belegen, dass eine Auflage nicht mehr erforderlich ist (zum Beispiel ein ärztliches Gutachten).
- Zur Streichung einer Sehhilfe muss ein Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6.2 FeV vorgelegt werden.
Voraussetzungen
- Sie reichen Ihren Antrag persönlich ein.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg.
- Ihre Namensänderung ist in Ihren Ausweisdokumenten (Personalausweis beziehungsweise Reisepass) bereits vollzogen.
Hinweise
keine
Die Gebühren betragen 44,70 EUR und richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Expressbestellung fallen zusätzliche Gebühren an.
Handlungsgrundlagen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html
Rechtsbehelfe
keine
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
- Sie buchen online einen Termin.
- Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
- Buchen Sie den Termin "Änderung von Führerscheindaten"
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
- Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
- Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
- Ihr Anliegen wird bearbeitet.
- Nach Herstellung wird Ihnen der neue Führerschein per Einschreiben nach Hause gesandt.
Fristen
Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre begrenzt, danach müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Die Fahrerlaubnis bleibt gültig - es ist keine neue Prüfung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen Sie bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen.
Bearbeitungsdauer
Die Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt circa 3 - 4 Wochen. Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt zugesandt. Die Expressbearbeitung bei der Bundesdruckerei beträgt 3Werktage.
