Diese Dienstleistung benötigen Sie nur, wenn Sie nicht (mehr) in Berlin wohnen, aber Ihr Führerschein ursprünglich in Berlin ausgestellt wurde.
Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten. Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.
Die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle benötigt eine Karteikartenabschrift wenn,
Wenn Sie einen Wohnsitz im Ausland haben (EU oder EWR), wird Ihnen die Karteikartenabschrift an Ihre Wohnanschrift übersandt.
Beispiel
Ihr alter Papierführerschein wurde in Berlin ausgestellt und soll im Rahmen des Pflichtumtausches erneuert werden. Da Sie mittlerweile in Leipzig leben, ist die Fahrerlaubnisbehörde in Berlin nicht mehr für Sie zuständig. Die für Sie zuständige Behörde in Leipzig kann Ihnen einen neuen Führerschein ausstellen, benötigt aber dazu eine Karteikartenabschrift. Diese können Sie oder die Behörde in Berlin anfordern.
Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten. Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.
Die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle benötigt eine Karteikartenabschrift wenn,
- Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen wollen oder
- Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen
- Sie Ihren Wohnsitz von Berlin in ein anderes Bundesland oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verlegt haben und
- Ihr Papierführerschein zuvor in Berlin ausgestellt wurde.
Wenn Sie einen Wohnsitz im Ausland haben (EU oder EWR), wird Ihnen die Karteikartenabschrift an Ihre Wohnanschrift übersandt.
Beispiel
Ihr alter Papierführerschein wurde in Berlin ausgestellt und soll im Rahmen des Pflichtumtausches erneuert werden. Da Sie mittlerweile in Leipzig leben, ist die Fahrerlaubnisbehörde in Berlin nicht mehr für Sie zuständig. Die für Sie zuständige Behörde in Leipzig kann Ihnen einen neuen Führerschein ausstellen, benötigt aber dazu eine Karteikartenabschrift. Diese können Sie oder die Behörde in Berlin anfordern.
