Eine zusätzliche Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) benötigt, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
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Bremen, Stadt
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Formular "augenärztliches Zeugnis"(nicht barrierefrei)
- Formular "ärztliche Untersuchung"(nicht barrierefrei)
Voraussetzungen
- Besitz des Führerscheins im Scheckkartenformat ("EU-Führerschein"), gegebenenfalls ist der bisherige Führerschein zunächst in einen Kartenführerschein umzutauschen.
- Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde.
- Mindestalter: 21 Jahre (bei Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (auch aus einem EU-/EWR- oder in Anlage 11 FeV aufgeführten Staat) oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen ein Jahr)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit (keine gravierenden Vorstrafen und/oder Verkehrsverstöße)
- Falls die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll - einen Nachweis der Fachkunde. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden.
Hinweis:
In Bremen sind noch keine geeigneten Stellen für den Nachweis der Fachkunde bestimmt. Dementsprechend bekommen Antragsteller zunächst eine Ausnahmegenehmigung und müssen den Nachweis der Fachkunde bei der nächsten Verlängerung vorlegen.
Hinweise
Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nord-Atlantik-Paktes,
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungs-dienste (sind in Bremen DRK, MHD, ASB, JUH, promedica)
- Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Taxen und Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.
Gebühr
- Gebühr
- Ersterteilung/Verlängerung0,00 bis 43,90 EUR
- Vorkasse
- Nein
Gebühr
- Gebühr
- Führungszeugnis0,00 bis 13,00 EUR
- Vorkasse
- Nein
Gebühr
- Gebühr
- Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein; inkl. Direktversand durch die Bundesdruckerei0,00 bis 30,30 EUR
- Vorkasse
- Nein
Handlungsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde
Fristen
Die Erlaubnis wird für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag jeweils bis zu 5 Jahren verlängert.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen bis 6 Wochen
