Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins müssen Sie ein neues Dokument beantragen.
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Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter - nicht älter als 1 Jahr
- eine Karteikartenabschrift, falls der Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde und noch im alten Papierformat ist (der Antragsteller kann die Abschrift selbst beantragen oder den LBV damit beauftragen, was den Vorgang allerdings verzögern kann).
- die Terminbestätigung
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
Hinweise
- Weiterfahren nach dem Verlust oder Diebstahl: Nach Ihrem Termin im LBV dürfen Sie trotz verlorenem oder gestohlenem Führerschein weiterfahren. Für eventuelle Polizeikontrollen können Sie bei Ihrem Termin im LBV ein vorläufiges Papierdokument erhalten. Alternativ können Sie auch nachträglich Ihr Führerscheindokument bei der Polizei vorzeigen.
- Verlust oder Diebstahl weiterer Fahrzeugpapiere: Haben Sie noch weitere Fahrzeugpapiere verloren, buchen Sie bitte einen weiteren Termin bei der Zulassung.
- Wiederfinden des Führerscheins: Findet sich der abhanden gekommene Führerschein wieder an, so müssen Sie diesen beim LBV abgeben, da Sie nicht im Besitz von zwei Führerscheindokumenten sein dürfen. Die Abgabe ist jederzeit am Informationsschalter möglich oder per Einschreiben an den LBV.
- Gültigkeit von Führerscheinen: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf eine Gültigkeit von fünfzehn Jahren begrenzt. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Neuausstellung erforderlich. Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Die Gebühren betragen zwischen 48,00 EUR und 79,00 EUR.
Für eine Expressbestellung fallen zusätzlich 22,30 EUR an. Die genauen Gebühren können erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.
Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Handlungsgrundlagen
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
Rechtsbehelfe
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie buchen online einen Termin.
- Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
- Buchen Sie den Termin "Antrag Ersatzführerschein nach Verlust, Beschädigung oder Diebstahl"
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit. Sie müssen persönlich zum Termin erscheinen.
- Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
- Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Die Zustellung des neuen Führerscheins erfolgt per Einschreiben durch den LBV an Ihre Meldeanschrift.
Fristen
Ersatzdokumente müssen Sie schnellstmöglich beantragen.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den neuen Führerschein von der Bundesdruckerei innerhalb von 3-4 Wochen per Einwurfeinschreiben direkt nach Hause.
Sie haben auch die Möglichkeit eine Expressbestellung zu beantragen. Die Herstellung dauert maximal 3 Werktage. In diesem Fall muss der Führerschein beim LBV abgeholt werden.
