Ein Ersatzführerschein muss beantragt werden, wenn der bisherige verloren, gestohlen oder z.B. unleserlich geworden ist.
Der Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist bei der zuständigen Stelle von/vom Fahrerlaubnisinhaber*in persönlich schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Der Ersatzführerschein wird Ihnen per Post zugeschickt.
