Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und unbefristete Kartenführerscheine müssen Sie bis 2033 schrittweise in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Ihre Führerscheinklassen bleiben in der Regel erhalten. Ausnahmen betreffen die LKW-Klassen, hier ergeben sich Änderungen, sofern Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. Weitere Informationen finden Sie unter "zu beachten".
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ein Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter - nicht älter als 1 Jahr
- aktueller Führerschein
- bei Papierführerscheinen, die nicht in Hamburg ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift (erhalten Sie bei der Behörde, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat)
- die Terminbestätigung
zusätzlich für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3:
- augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre
- ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV, nicht älter als 1 Jahr
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Papierführerschein, einen unbefristeten Kartenführerschein oder einen abgelaufenen Kartenführerschein.
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Hamburg.
- Sie stellen den Antrag persönlich.
Hinweise
Führerscheine können auch in den Standorten des Hamburg Service vor Ort umgetauscht werden.
Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE.
Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen. Sollten Sie das 50. Lebensjahr schon länger als 5 Jahre überschritten haben, müssen Sie bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.
Ihre Fahrerlaubnis bleibt mit dem Tausch bestehen.
Die Gebühren für den Tausch betragen 32,80 EUR. (25,50 € + 1,00 € + 6,30 €)
Bei einer Expressbestellung fallen zusätzlich 22,30 EUR an Gebühren an.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Handlungsgrundlagen
§ 24a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24a.html
§ 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25.html
Anlage 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html
Anlage 8e Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html
Rechtsbehelfe
Entfällt
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
- Sie buchen online einen Termin.
- Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
- Buchen Sie den Termin "Tausch eines deutschen Führerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein"
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
- Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
- Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Ihr alter Führerschein wird vor Ort in der Regel befristet und der neue Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesendet. Während dieser Zeit ist Ihr alter Führerschein nur in Deutschland gültig.
Fristen
Die Umtauschfristen richten sich bei Papierführerscheinen nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers oder der Fahrerlaubnisinhaberin:
- vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.07.2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028
- 2008: Umtausch bis 19.01.2029
- 2009: Umtausch bis 19.01.2030
- 2010: Umtausch bis 19.01.2031
- 2011: Umtausch bis 19.01.2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19.01.2033
Wenn Sie vor 1953 geboren sind, haben Sie ebenfalls für den Tausch Ihres Kartenführerscheins bis zum 19.01.2033 Zeit.
Bearbeitungsdauer
Nach der Beantragung erhalten Sie Ihren neuen Führerschein nach maximal 4 Wochen von der Bundesdruckerei. Bei der Expressbeantragung erhalten Sie Ihren Führerschein innerhalb von 3 Werktagen.
