Führerscheine, die außerhalb der EU/des EWR rechtmäßig erworben wurden, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen für die Dauer von sechs Monaten seit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ist die ausländische Fahrerlaubnis befristet, gilt diese Berechtigung nur bis zum Fristablauf.
Damit Sie nach Ablauf dieser Fristen weiterhin von Ihrer Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch machen können, ist die ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben.
Wenn Sie einen gültigen ukrainischen Führerschein haben und ab dem 24.02.2022 eingereist sind, müssen Sie Ihren Führerschein bis auf Weiteres nicht umschreiben lassen. Diese Regelung gilt mindestens solange der vorrübergehende Schutzstatus für ukrainische Staatsbürger:innen besteht.
Wenn Sie vor dem 24.02.2022 eingereist sind, muss eine Einzelfallprüfung stattfinden. Das gilt auch, wenn Ihr Führerschein abgelaufen ist, Sie Ihren Führerschein verloren haben oder Ihr Führerschein gestohlen wurde. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde auf. Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter "Weitere Informationen".
