Wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse B (Pkw) haben, können Sie diesen erweitern und zusätzliche Fahrberechtigungen erhalten. Sie können diesen um die Anhängerklasse E erweitern lassen und so auch größere und schwerere Anhänger mit Ihrem Auto ziehen (Klasse BE).
Mit der Führerscheinklasse BE können Sie einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen Sie hingegen nur Anhänger mit einem Gesamtgewicht von maximal 750 kg ziehen.
Für die Beantragung des Anhängerführerscheins können Sie in der Regel Ihre Unterlagen in Ihrer Fahrschule abgeben und diese erledigt alles Weitere für Sie.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- biometrisches Passfoto (35x45 mm) - nicht älter als 1 Jahr
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung Erster Hilfe
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- falls der Antrag nicht über die Fahrschule gestellt wird: Terminbestätigung
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Den Antrag können Sie bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters stellen.
- Sie haben bereits einen Führerschein der Klasse B oder Sie beantragen diesen gleichzeitig.
Hinweise
Zuständig für die Ausstellung des Führerscheins sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
43,40 EUR.
Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Handlungsgrundlagen
§ 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__9.html
§ 15 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__15.html
§ 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Rechtsbehelfe
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie entscheiden sich für eine Fahrschule und melden sich an.
- In der Regel geben sie alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Führerscheins in der Fahrschule ab. Ihre Fahrschule kümmert sich dann um alles Notwendige und informiert Sie über die weiteren Schritte Ihrer Fahrausbildung.
- Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt nach dem Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt.
Fristen
Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt parallel zu Ihrer Ausbildung in der Fahrschule.
