Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwerben möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. In der Regel können Sie die erforderlichen Unterlagen direkt in Ihrer Fahrschule abgeben und Ihre Fahrschule kümmert sich um alles Weitere.
Mit einem regulären PKW-Führerschein der Klasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kilogramm fahren. Sie können mit der Führerscheinklasse B außerdem Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Für das Transportieren von Anhängern zwischen 750 und 3.500 kg benötigen Sie zusätzlich einen Anhängerführerschein (Klasse BE).
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
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