Onlineantrag
- Bitte halten Sie Ihren Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag und folgen Sie den Anweisungen zur Authenitfizierung.
- Füllen Sie die Datenfelder im Antragsformular nach Anleitung aus.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Eine Antragskopie erhalten Sie zum Download nach Absendung des Antrags.
Schriftlicher Antrag
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde. Bei einigen Fahrerlaubnisbehörden empfiehlt es sich, persönlich zu erscheinen.
- Das persönliche Erscheinen wird von einigen Fahrerlaubnisbehörden regelmäßig verlangt, weil der Antragsteller auf einem Unterschriftaufkleber, der mit dem Auftrag zur Herstellung des Kartenführerscheins an die Bundesdruckerei gesandt wird, in einem genau umgrenzten Feld mit einem speziellen Stift unterschreiben muss.
- Nach Antragseingang hat die Fahrerlaubnisbehörde zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers bestehen. Hierzu wird sie Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister einholen. Dies kann gewisse Zeit dauern.
- Muss der Bewerber noch die erforderliche theoretische und praktische Prüfung ablegen, wird die Fahrerlaubnisbehörde nach der Eignungsüberprüfung die Technische Prüfstelle (DEKRA) mit der Prüfung beauftragen. Die Technische Prüfstelle wird den Prüfauftrag in der Regel an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben, wenn
- die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist,
- die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder
- in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist.
Wichtige Hinweise: Sowohl der Onlineantrag als auch der schriftliche Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Gegenwärtig können nur bei der Stadt Leipzig und dort lediglich die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, L und T online beantragt werden. Andere Fahrerlaubnisklassen und die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 lassen sich derzeit nur schriftlich beantragen.