Akteneinsicht und Einspruch im Bußgeldverfahren
Wenn Sie Beschuldigte*r in einem Bußgeldverfahren sind, haben Sie die Möglichkeit mit der zuständigen Bußgeldbehörde in Kontakt zu treten. Bei dieser können Sie Akteneinsicht beantragen oder Rechtsbehelfe nach Erlass eines Bußgeldbescheides einlegen.
Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:
