Bei Gehwegwegüberfahrten handelt es sich zum Beispiel um Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen. Sie dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie eine Genehmigung. Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden. Sie müssen die Änderung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Grundstückszufahrten erfordern, egal ob bei Herstellung oder Veränderung, einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Die Frist kann je nach Dienstleistung variieren.
Voraussetzungen
Für die Nutzung der Antragsstrecke Sondernutzung und Gehwegüberfahrten steht Ihnen die folgende Anmeldemöglichkeit zur Verfügung:
- Mit E-Mail-Adresse und Passwort
- Mit BundID
- Mit „Mein Unternehmenskonto“
- Servicekonto Business – mit ELSTER-Organisationszertifikat (Nur bis zum 30.06.2026)
Hinweise
Die Verwaltungsleistung "Sondernutzung" kann je nach Bundesland und Kommune variieren. Es gibt regionale Unterschiede bei Zusatzangaben, Voraussetzungen, Nachweisen und Genehmigungsfähigkeit. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde zu informieren. Welche das ist, erfahren Sie gleich am Anfang des Online-Dienstes.
Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung. Die zuständige Behörde berechnet eine Gebühr und stellt einen Gebührenbescheid postalisch zu.
Handlungsgrundlagen
§19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV5P19
§ 4 ff. Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-GrAnlGHApP4
Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeBenGebOHA1994V26Anlage1/part/X
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
Rechtsbehelfe
§19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV5P19
§ 4 ff. Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-GrAnlGHApP4
Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeBenGebOHA1994V26Anlage1/part/X
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
Weiterführende Links
Fristen
Die Frist kann je nach Dienstleistung variieren.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von den einzelnen Behörden ab sowie der Komplexität der beanspruchten Dienstleistung.
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Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Bei Gehwegwegüberfahrten handelt es sich zum Beispiel um Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen. Sie dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie eine Genehmigung. Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden. Sie müssen die Änderung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Grundstückszufahrten erfordern, egal ob bei Herstellung oder Veränderung, einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Fotos der Örtlichkeit
- Gegebenenfalls: Flurkarte
Voraussetzungen
- Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
- Alternativ verfügen Sie über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
- Sofern Sie die Änderung der Gehwegüberfahrt selbst übernehmen dürfen: Das von Ihnen beauftragte Unternehmen ist ein zugelassenes Unternehmen.
- Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
- Durch die Änderung ergibt sich keine Unterbrechungen des Gehweges.
Hinweise
- Sie dürfen eine Gehwegüberfahrt nicht selbst und ohne Genehmigung der zuständigen Stelle verändern (zum Beispiel mit Holzbalken oder Stahlrampen). Solche Änderungen sind ein unerlaubter Eingriff in den Straßenraum. Sie können sich damit strafbar machen.
- Wenn Sie eine Genehmigung zur Änderung der Gehwegüberfahrt erhalten, bedeutet das nicht, dass Sie damit auch andere Genehmigungen für Projekte wie den Bau einer Garage oder eines Carports bekommen. Diese Genehmigungen müssen Sie separat beantragen.
50,00 - 800,00 EUR
Die Kosten unterteilen sich in eine Verwaltungsgebühr und Herstellungskosten. Die Verwaltungsgebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt sowie der Notwendigkeit der Durchführung weiterer Maßnahmen (zum Beispiel Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung).
Handlungsgrundlagen
§ 7a Fernstraßengesetz (FStrG)
https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__7a.html
§ 18 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) – Überfahrten
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV10P18
Rechtsbehelfe
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weiterführende Links
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit variiert im Einzelfall und kann bis zu mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen.
