Anlieger haben die Möglichkeit, die Herstellung oder Änderung von Gehwegüberfahrten durch eine anerkannte Fachfirma selbst ausführen lässt. Die Stellungnahmen aller Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen sind selbst einzuholen und mit seinem Antrag vorzulegen. Die dafür erforderliche Zustimmung ist bei der zuständigen Behörde rechtzeitig zu beantragen. Diese legt die Ausführung und Bauweise, in der die Gehwegüberfahrt herzustellen ist, fest. Als Fachfirmen werden nur Straßenbauunternehmen anerkannt, die in dieser Kategorie im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingetragen sind oder gleichwertige Nachweise erbringen können.
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