Sie möchten dauerhaft eine öffentliche Straßenverkehrsfläche ober- oder unterirdisch nutzen?
Dann benötigen Sie eine entsprechende Gestattung bzw. Genehmigung.
Die Gestattung berechtigt – im Unterschied zu einer Sondernutzung– zu einer Inanspruchnahme von städtischem Grund, die den sog. Gemeingebrauch dieses Grundstücks nicht beeinträchtigt. Dies gilt nicht nur für dauerhafte, sondern auch für vorübergehende Nutzungen, z.B. im Rahmen einer Baumaßnahme. Auch wenn bereits eine Baugenehmigung oder eine andere öffentlich-rechtliche Genehmigung vorliegt, berechtigt diese allein nicht zur Nutzung derartiger Inanspruchnahmen im Rahmen der vorgesehenen Baumaßnahme.