Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr nutzen. Wenn Sie öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr nutzen wollen, so ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Zu den öffentlichen Straßen gehören auch Gehwege und Parkplätze. Beispiele für ein Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein: Verkauf von Waren aller Art, Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie, Aufstellen von Baugerüsten und Containern, Veranstaltungen und Straßenfeste sowie das Drehen von Filmen.
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
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