Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.
Parkplätze, z.B. für das Beladen und Entladen eines Möbelwagens bei Umzug, dürfen Sie nicht eigenmächtig absperren. Hierzu bedarf es einer Genehmigung zum Errichten einer temporären Haltverbotszone durch die Straßenverkehrsbehörde.
Wenn Sie eine Haltverbotszone im Zusammenhang mit einer Baustelle/Bautätigkeit einrichten möchten, nutzen Sie bitte die Dienstleistung "Baumaßnahme oder Baustelle im öffentlichen Straßenraum beantragen".
Beantragung durch Betriebe/Firmen/Privatpersonen:
- bei der Straßenverkehrsbehörde
- persönlich nur nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post, E-Mail oder Fax (durch Zusendung eines formlosen Antrages)
- mind. 3 Wochen vorher, da die Halteverbotszone 5 volle Tage vor dem Umzug eingerichtet werden muss
Die Genehmigung stellt die Straßenverkehrsbehörde aus.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Haltverbotsschilder selbst organisieren müssen, da diese nicht von der Landeshauptstadt Mainz aufgestellt werden.
Die Aufstellung sowie die Kontrolle der Verkehrszeichen müssen durch eine Person mit erforderlichen Fachkenntnissen zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen erfolgen.
Hierfür ist ein MVAS-Nachweis (= Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) erforderlich.
Personen ohne diesen Nachweis dürfen Schilder und Absperrungen im öffentlichen Verkehrsraum nicht aufstellen. Dazu müssen Sie sich an ein Verkehrssicherungsunternehmen wenden.
