Die Einrichtung einer temporären Halteverbotszone kann nützlich sein, wenn Sie zum Beispiel einen Umzug planen, eine Lieferung erwarten oder Bauarbeiten durchführen lassen. Wenn Sie eine temporäre Halteverbotszone einrichten wollen, müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Nach Genehmigung durch die zuständige Stelle erhalten Sie gegebenenfalls Straßenschilder, die Sie rechtzeitig aufstellen müssen, damit andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer informiert sind. Entsprechend der Gegebenheiten vor Ort und Ihrem Bedarf kann Ihnen eine einseitige oder zweiseitige Straßensperrung genehmigt werden.
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
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