In Berlin werden Parkzonen bewirtschaftet. Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass in diesen Zonen das Parken Geld kostet. In den Bewirtschaftungsgebieten ist zu den Bewirtschaftungszeiten das Parken nur mit gebührenpflichtigem Parkschein, mit Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung (z.B. für Gäste) zum Parken ohne Parkschein zulässig.
Wer Gast einer Anwohnerin oder eines Anwohners einer Parkraumbewirtschaftungszone ist, kann in Einzelfällen und unter Darlegung besonderer Gründe, eine Gästevignette beantragen und benötigt damit keinen Parkscheinen mehr.
Die Gästevignette
- wird nur in Einzelfällen unter Darlegung besonderer Gründe ausgestellt (z. B. gesundheitliche Einschränkungen)
- Sie ist maximal 4 Wochen gültig.
- Damit dürfen Gäste in der Zone der besuchten Anwohner/innen für den Bewilligungszeitraum parken. Sie erhalten damit jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
- Gäste mit einer Schwerbehinderung (und „Gleichgestellte“) können eine Gästevignette beantragen. Der Vorteil ist, dass Sie länger als mit einem Parkausweis für Schwerbehinderte (max. 24 Stunden) parken können.
Für bestimmte Gruppen gibt es weitere Parkausweise, die für Sie in Frage kommen könnten:
- Parkausweis für Anwohner
- Parkausweis für Handwerker
- Parkausweis für Schwerbehinderte
