Ein nicht zugelassenes oder nicht betriebsbereites Fahrzeug hat keine Berechtigung im Verkehr teilzunehmen. Dies betrifft sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Aus diesem Grund können in der Hansestadt Bremen seit 1. Juli 2018 per Erlass Abschleppmaßnahmen solcher Fahrzeuge eingeleitet werden.
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Bremen, Stadt
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