In einigen Städten wurden sogenannte Umweltzonen eingerichtet, um die Schadstoff- und Feinstaubbelastung in Innenstädten zu verringern und die Luftqualität insgesamt zu verbessern. Um diese Zonen zu befahren, benötigen Sie eine Umweltplakette für Ihr Fahrzeug.
Die Plakette gibt es in 3 verschiedenen Farben, die einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
Voraussetzungen
- Das Schadstoffverhalten Ihres Fahrzeugs ist in den Fahrzeugpapieren erkennbar. (In der Zulassungsbescheinigung Teil I weist dies die Schlüsselnummer in Feld 14.1 nach. In alten Fahrzeugscheinen ist dies das Feld 1.)
- Das Fahrzeug ist in Deutschland oder im Ausland registriert.
Hinweise
In Hamburg gibt es aktuell keine Umweltzone, daher benötigen Sie hier keine Umweltplakette. Für die Fahrt in andere große Städte kann sie aber zwingend vorgeschrieben sein.
Eine Umweltplakette kann durch den LBV vor Ort nur im Rahmen einer Zulassung ausgegeben werden. Eine nachträgliche Ausgabe vor Ort ist nicht möglich, in diesem Fall kann die Umweltplakette beim LBV bestellt werden. Feinstaubplaketten sind darüber hinaus erhältlich in:
- einer beliebigen Zulassungsstelle oder
- einer beliebigen Stelle, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt ist (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS und FSP, Kfz-Werkstätten)
Wenn Sie ein Fahrzeug ummelden und sich Ihr Kennzeichen ändert, benötigen Sie eine neue Umweltplakette. Die auf der Plakette eingetragene Nummer muss mit dem aktuellen Kennzeichen übereinstimmen.
Bei persönlicher Beantragung beim LBV im Rahmen der Zulassung kostet die Plakette 5,10 EUR. Wenn Sie diese bestellen, werden 7,00 EUR erhoben. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Handlungsgrundlagen
§§ 2 ff. Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/BJNR221810006.html
§ 40 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__40.html
Rechtsbehelfe
keine
Weiterführende Links
Verfahrensablauf
Ausgabe im Rahmen der Zulassung eines Fahrzeugs beim LBV:
- Sie buchen online einen Termin zur Zulassung Ihres Fahrzeugs. Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort Fahrzeug-Zulassung auf unseren Internetseiten.
- Sie erhalten die Umweltplakette bei Ihrem Termin vor Ort während der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
- Sie überweisen den Betrag von 7,00€ unter Angabe Ihres Namens und des Fahrzeug-Kennzeichens auf das folgende Konto:
-
Empfänger: Landesbetrieb Verkehr HH
IBAN: DE42 2105 0000 0101 5840 00
BIC: HSHNDEHHXXX
Name der Bank: Hamburg Commercial Bank
Betrag: 7,00 Euro
Verwendungszweck: Antrag EmissPlak, Name, Kennzeichen
-
- Sie erhalten die Umweltplakette innerhalb von 28 Tagen per Post.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie die Plakette vor Ort beim LBV beantragen, können Sie sie sofort mitnehmen. Die Bestellung beim LBV dauert bis zu 28 Tage.
