Als Pflegedienst, Hebamme, Ärztin oder Arzt können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Sonderparkausweis beantragen. Der Sonderparkausweis gilt vor allem für die Pflege, die Behandlung, die Vorsorge und Nachsorge Ihrer Patientinnen und Patienten vor Ort. Ebenfalls als Handwerksbetrieb können Sie für Notfall- und Montagearbeiten einen Sonderparkausweis beantragen.
Mit diesem digitalen Ausweis können Sie beispielsweise kostenfrei in einem Bereich mit eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen und auf Parkraumbewirtschaftungszonen (öffentliche Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) parken.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Je nach Anliegen
Voraussetzungen
Servicekonto
Je nach Anliegen. Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Fristen
Je nach Anliegen
Bearbeitungsdauer
ca. zwei bis vier Wochen
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Als Pflegedienst, Hebamme, Ärztin oder Arzt können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Sonderparkausweis beantragen. Der Sonderparkausweis gilt vor allem für die Pflege, die Behandlung, die Vorsorge und Nachsorge Ihrer Patientinnen und Patienten vor Ort. Ebenfalls als Handwerksbetrieb können Sie für Notfall- und Montagearbeiten einen Sonderparkausweis beantragen.
Mit diesem digitalen Ausweis können Sie beispielsweise kostenfrei in einem Bereich mit eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen und auf Parkraumbewirtschaftungszonen (öffentliche Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) parken.
- ein unterschriebener formloser Antrag mit ausführlicher Beschreibung der ausführenden Tätigkeit und Zweck der Fahrzeugnutzung
- eine Kopie (Vorder- und Rückseite) der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Fahrzeugs, für das die Genehmigung gelten soll
- ein Nachweis über die Tätigkeit (zum Beispiel eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszugs)
- falls vorhanden: ein aktueller Nachweis über die Zugehörigkeit zu einem Wohlfahrtsverband (aus dem aktuellen Kalenderjahr)
- ein Nachweis über die berufliche Ausübung als Hebamme (zum Beispiel Anmeldung über freiberufliche Tätigkeit, Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung)
- ein Nachweis über die durchgeführten Hausbesuche (zum Beispiel Bestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung)
- eine Erläuterung über die Fahrzeugnutzung und deren Wichtigkeit für den Betrieb
- eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszugs
- Wenn ein Sonderparkausweis nur für bestimmte Straßen oder eine Fußgängerzone gelten soll, sind unter Umständen nähere Ortsangaben erforderlich
- Eintrag im Fahrzeugschein als Montage- beziehungsweise als Werkstattwagen
- Alternativ können Sie Bildmaterial einreichen, darauf muss zu erkennen sein: Kennzeichen, Einbau einer festen Werkbank (oder ähnlichem gem. Antragsunterlagen), Außenseite des Fahrzeuges mit Beschriftung/Branding/Firmenlogo
Voraussetzungen
- Sie betreiben einen Handwerksbetrieb oder Pflegedienst oder sind Ärztin, Arzt oder Hebamme.
- Das Abstellen des Fahrzeugs vor Ort ist zwingend notwendig, aufgrund
- Ihrer pflegenden oder medizinischen Tätigkeit oder
- der Dringlichkeit Ihrer Tätigkeit (zum Beispiel zur Vermeidung konkret drohender Gefahren wie Wasserrohrbruch oder Stromausfall)
Hinweise
- Sonderparkausweise, die kürzer als drei Monate gelten, beantragen Sie bei Ihrem örtlichen Polizeikommissariat.
- Bei der Nutzung dürfen andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
- Ihr Sonderparkausweis ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar. Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie das eingetragene Kennzeichen während der Gültigkeit kostenpflichtig ändern lassen.
- Mit der Antragsstellung besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
- Wenn Sie noch einen Sonderparkausweis in Papierform haben, legen Sie diesen sichtbar im Fahrzeug aus.
Die Gebühren für den Sonderparkausweis richten sich unter anderem abhängig nach der Geltungsdauer:
- 6 Monate - 150,00 EUR
- 12 Monate - 250,00 EUR
- 18 Monate - 350,00 EUR
- 24 Monate - 450,00 EUR
- 30 Monate - 550,00 EUR
- 36 Monate - 650,00 EUR
Sollte Ihr Pflegedienst nachweislich einem Wohlfahrtsverband angehören, so ist der Sonderparkausweis in bestimmten Fällen gebührenfrei.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, fallen ebenfalls Gebühren in Höhe von 75% an. Eine nachträgliche Rücknahme Ihres Antrags ist ebenfalls gebührenpflichtig. In diesem Fall müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 50% der eigentlichen Gebühr zahlen.
Grundlage hierfür ist das Verwaltungskostengesetz (VwKostG) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Handlungsgrundlagen
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (stVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
Rechtsbehelfe
Widerspruch
Fristen
- Der Sonderparkausweises gilt je nach Antrag zwischen 6 und 36 Monaten.
- Für Sonderparkausweise mit kürzerer Gültigkeit als 3 Monate wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Polizeikommissariat
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 6 Wochen.
