Das Parken ist in bestimmten Wohngebieten (Bewohnerparkgebieten) zeitweise oder dauerhaft nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert dabei keinen (festen) Stellplatz.
Als Bewohner:in eines Bewohnerparkgebietes können Sie auch für Ihre Gäste Tages- oder Wochenbesucherkarten erwerben.
Stellplätze für Behinderte sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
