Mitglieder und Versicherte eines landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgers können sich an die Aufsichtsbehörde wenden, um dessen Handeln, Verfahrensweise oder Maßnahme rechtlich überprüfen zu lassen.
Mitglieder und Versicherte eines landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgers können sich an die Aufsichtsbehörde wenden, um dessen Handeln, Verfahrensweise oder Maßnahme rechtlich überprüfen zu lassen.