Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls müssen einen Rundfunkbeitrag entrichten. Die Höhe des Beitrags hängt dabei von der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge ab.
Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls müssen einen Rundfunkbeitrag entrichten. Die Höhe des Beitrags hängt dabei von der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge ab.