Bei Beschäftigungsverboten von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz fallen für Sie als Arbeitgeber zunächst Kosten an, zum Beispiel bei Mutterschaftslohn und Arbeitgeberzuschuss. Eine Erstattung dieser Kosten können Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragen. 

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
18.10.2021