Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mit deutlich geringeren Entgelten als im Vorjahr rechnen, können Sie die Reduzierung Ihrer Vorauszahlungen bei der Künstlersozialkasse beantragen.
Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mit deutlich geringeren Entgelten als im Vorjahr rechnen, können Sie die Reduzierung Ihrer Vorauszahlungen bei der Künstlersozialkasse beantragen.