Einige Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bieten Ihren Bürgern Ermäßigungen auf Fahrkarten für den Personennahverkehr nach sozialen Kriterien an. Das sogenannte Sozialticket ist ein im Preis ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrausweis zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch sozial bedürftige Menschen (z. B. Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe).
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
