Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. In Berlin haben diese Personen daher Anspruch auf vergünstigten Zugang zum öffentlichen Nahverkehr. Zur Nutzung dieser Vergünstigung reicht der Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis aus. Mit diesem Dokument können Berlinerinnen und Berliner sowohl das Berlin-Ticket S (Sozialticket) in Anspruch nehmen als auch die allgemeinen Vergünstigungen im Bereich:
- Museen, Theater, Konzerte, Kinos
- Schwimmbäder
- Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten
- Bibliotheken
- Kurse in der Volkshochschule oder in der Musikschule
Zum 1. Januar 2025 endete das seit 2023 bestehende Interimsverfahren zur Ausstellung der VBB-Kundenkarte Berlin S auf Basis des sogenannten “Berechtigungsnachweises”. Ab diesem Zeitpunkt sind weder der Berechtigungsnachweis noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S erforderlich, um das Berlin-Ticket S zu nutzen. Das Berlin-Ticket S ist dann in Kombination mit einem gültigen Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis und einem amtlichen Ausweisdokument gültig. Diese Dokumente müssen bei Kontrollen zusammen mit dem Berlin-Ticket S vorgelegt werden. Personen, die noch im Besitz einer gültigen VBB-Kundenkarte sind, können diese bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin als Nachweis ihrer Berechtigung nutzen.
Diese Regelung ist befristet bis zum 1. Oktober 2026.
Achtung: Neue Regelungen für die Nutzung des Berlin-Ticket S!
Um das Berlin-Ticket S nutzen zu können, müssen ab sofort der vollständige Vor- und Nachname auf dem Ticket eingetragen werden. Zudem ist es erforderlich, den Leistungsbescheid, einen Leistungsnachweis oder eine noch gültige VBB-Kundenkarte Berlin S mitzuführen. Der auf dem Ticket eingetragene Name muss dabei mit dem Namen im Leistungsbescheid, Leistungsnachweis oder mit der VBB-Kundenkarte Berlin S übereinstimmen. Diese Regelung ist befristet bis zum 1. Oktober 2026.
Nur ein bestimmter Personenkreis erhält statt einen Leistungsbescheid einen Leistungsnachweis nach Anfrage, dazu zählen:
- Personen, die Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen nicht von einer Berliner Behörde erhalten, bekommen ihren Leistungsnachweis auf Anfrage beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
- Personen im Berliner Justizvollzug erhalten den Leistungsnachweis von ihrer Ansprechperson in der Justizvollzugsanstalt.
- Personen, die in Berlin leben (z.B. in einer besonderen Wohnform, einem Heim) und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen, bekommen ihren Leistungsnachweis auf schriftlichen Antrag vom Amt für Soziales des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
- Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die wegen ihres Einkommens selbst keinen eigenen Leistungsanspruch haben, aber mit ihrem übersteigenden Einkommen den Bedarf der anderen Mitglieder decken, können ebenfalls mit dem Leistungsbescheid das Berlin-Ticket S nutzen. Als Nachweis der Berechtigung ist neben dem Leistungsbescheid selbst die Anlage zum Besscheid, der Berechnungsbogen, vorzuzeigen.
- Kopfbogen
- Überschrift/Betreff
- Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
- Kundennummer oder Aktenzeichen des Leistungsbescheides und
- Bewilligungszeitraum.
ACHTUNG:
Bei Fahrausweiskontrollen brauchen Sie dann folgende Unterlagen:
- das aktuell gültige Berlin-Ticket S mit darauf notiertem Vor- und Nachnamen,
- Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen anderen amtlichen Identifikationsnachweis mit Passfoto. Für Jugendliche unter 16 Jahren kann der Schülerausweis verwendet werden.
- Ihren Leistungsbescheid oder Original-Leistungsnachweis oder noch gültige VBB-Kundenkarte Berlin S
Achtung: Nutzung des Berlin-Ticket S mit einer noch gültigen VBB-Kundenkarte Berlin S
Für Personen, die noch eine VBB-Kundenkarte besitzen, besteht die Möglichkeit, das Berlin-Ticket S gemeinsam mit ihrer aktuellen VBB-Kundenkarte Berlin S zu nutzen. Hierfür muss der vollständige Vor- und Nachname der VBB-Kundenkarte auf dem Berlin-Ticket S eingetragen und bei Kontrollen gemeinsam mit dem Berlin-Ticket S vorgezeigt werden. Die VBB-Kundenkarte Berlin S bleibt bis zu ihrem Ablauf gültig.
