Das Wohngeld soll Ihnen helfen, eine angemessene Wohnung für sich und Ihre Familie zu finanzieren.
Sie können beantragen, dass es weitergezahlt wird, wenn Ihr aktueller Wohngeldbescheid abläuft.
Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen möglichst zu vermeiden, sollten Sie vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei gilt wie beim Erstantrag:
- Mietzuschuss erhalten Sie als Mieterin, Mieter, Untermieterin oder Untermieter von Wohnungen sowie als Heimbewohnerin oder Heimbewohner (beispielsweise Menschen mit Behinderungen in speziellen Wohnformen).
- Lastenzuschuss erhalten Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.
- Bürgergeld,
- Grundsicherung im Alter,
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung,
- Hilfe zum Lebensunterhalt und
- andere Transferleistungen, bei denen die Unterkunftskosten einbezogen sind.
